Leistungen - Fördermittel - ZIM

Innovationsförderung: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist seit dem 1. Juli 2008 das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Die marktorientierte Technologieförderung bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsaktivitäten.

Das technologie- und branchenoffene Förderprogramm soll die Innovationskraft der Unternehmen nachhaltig stärken und somit einen Beitrag zu deren Wettbewerbsfähigkeit und damit für Wachstum und Beschäftigung leisten. Die Fördermaßnahme richtet sich sowohl an innovative Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland als auch an wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit den Unternehmen zusammenarbeiten.

Gefördert werden

  • sowohl einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen (ZIM-Solo)
  • als auch Projekte in Forschung und Entwicklung (FuE), die in Kooperation zwischen Unternehmen und von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner oder Auftragnehmer (ZIM-Koop)

durchgeführt werden.

Anforderungen an das Projekt

  • zielt auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen, die
    - die bisherige Parameter deutlich übertreffen und
    - sich am internationalen Stand orientieren,
  • Einstieg in neues Technologiefeld oder neue Kombination moderner Technologien,
  • ohne Förderung nicht oder mit Zeitverzug durchführbar,
  • weisen erhebliches technisches Risiko auf,
  • eröffnen neue Marktchancen und schaffen neue Arbeitsplätze.

Zusätzlich können in ZIM-Solo und ZIM-Koop innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen (DL) gefördert werden. Das sind Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der FuE-Projekte, wie z.B. die Nutzung von Datenbanken, Marktforschung, Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen.

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